Nach Steuern und Sozialabgaben

Ehegatte, Kinder, Eltern, denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten

Auszahlung pro
Weitere Angaben

Pfändbarer Betrag monatlich

638,82 €

Ihnen bleiben 1.861,18 €.

Bleibt Ihnen (unpfändbar)1.861,18 €
Geht an den Gläubiger638,82 €
Zeile der amtlichen Tabelle2.500 € – 2.509,99 €
Grundfreibetrag mit Unterhaltspflichten1.587,40 €
Pfändbar davon7/10 des Betrags über dem Freibetrag

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

So wird gerechnet

Pfändrechner · Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät · Rechner von Radif Partners, kein Angebot einer Behörde