Pfändungsrechner 2026: Was vom Lohn bleibt

Nettolohn und Unterhaltspflichten eintragen: Der Rechner zeigt sofort, was der Gläubiger bekommt und was Ihnen bleibt, nach der Tabelle, die seit dem 1. Juli 2026 gilt.

Nach Steuern und Sozialabgaben

Ehegatte, Kinder, Eltern, denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten

Auszahlung pro
Weitere Angaben

Pfändbarer Betrag monatlich

638,82 €

Ihnen bleiben 1.861,18 €.

Bleibt Ihnen (unpfändbar)1.861,18 €
Geht an den Gläubiger638,82 €
Zeile der amtlichen Tabelle2.500 € – 2.509,99 €
Grundfreibetrag mit Unterhaltspflichten1.587,40 €
Pfändbar davon7/10 des Betrags über dem Freibetrag

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

So wird gerechnet
Grundfreibetrag ab 1.7.2026
1.587,40 €
Erste Unterhaltspflicht
+ 597,42 €
P-Konto-Sockel
1.590 €
Voll pfändbar über
4.866,30 €

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Pfändungstabelle 2026, bekannt gemacht im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 80) und gültig bis zum 30. Juni 2027. Unpfändbar sind jetzt 1.587,40 € netto im Monat, bisher 1.555 €. Für die erste Person, der Sie Unterhalt leisten, kommen 597,42 € hinzu, für die zweite bis fünfte je 332,83 €. Vom Netto über diesem Freibetrag darf der Gläubiger ohne Unterhaltspflicht sieben Zehntel nehmen, mit einer Person fünf Zehntel, mit jeder weiteren ein Zehntel weniger; über 4.866,30 € ist alles pfändbar. Ein Beispiel: Von 2.500 € netto sind ohne Unterhaltspflicht 638,82 € pfändbar, mit einem Kind 157,59 €. Auf dem Konto schützt ein P-Konto 1.590 € im Monat ohne jeden Antrag, mehr mit einer Bescheinigung. Der Rechner gibt die Zahl ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten, und er rechnet jede Zeile so, wie sie im Bundesgesetzblatt steht.

Tabelle und Freibeträge

  1. Pfändungstabelle 2026Die amtliche Tabelle zum Nachschlagen, Zeile für Zeile
  2. Pfändungstabelle 2027Stand der nächsten Tabelle und Ihre eigene Annahme
  3. Pfändungstabelle 2025Die alte Tabelle und was sich zum Juli 2026 geändert hat
  4. PfändungsfreigrenzeAb welchem Netto überhaupt gepfändet wird
  5. PfändungsfreibetragWoraus sich der geschützte Teil Ihres Lohns zusammensetzt
  6. Pfändbares EinkommenVom Bruttolohn zum Netto, das in die Tabelle gehört
  7. Wochenlohn und TageslohnPfändung bei wöchentlicher oder täglicher Bezahlung

Wie der Rechner rechnet und was wir geprüft haben · Wer hinter der Seite steht

Warum die amtliche Tabelle und nicht eine Faustformel

Viele Erklärungen zur Pfändung arbeiten mit runden Zahlen: „ab etwa 1.600 Euro“, „ungefähr 70 Prozent“. Für den Einzelfall reicht das nicht. Die Pfändung rechnet in Stufen von 10 €, mit einem Freibetrag auf den Cent und mit Quoten, die von der Zahl der Unterhaltspflichten abhängen. Zwei Kollegen mit fast gleichem Netto können deshalb unterschiedliche Beträge abgeben, wenn einer gerade über eine Stufengrenze rutscht.

Der Rechner arbeitet deshalb mit der Tabelle selbst. Wir haben die drei Tabellen der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 und die drei der Bekanntmachung 2025 eingelesen, also Monat, Woche und Tag, und unseren Rechenweg nach § 850c ZPO gegen jede einzelne Zeile geprüft. Das Ergebnis stimmt in allen 1.847 Zeilen und allen sechs Spalten. Ein Beispiel mit zwei Unterhaltspflichten: Von 3.200 € netto sind 272,94 € pfändbar.

Unpfändbarer Grundbetrag monatlich

Unpfändbarer Grundbetrag monatlich

1.587,40 €

Grundfreibetrag (§ 850c Abs. 1)1.587,40 €
Erste Person (§ 850c Abs. 2 Satz 1)597,42 €
Zweite bis fünfte Person, je332,83 €
P-Konto-Freibetrag im Monat1.590 €
Freibeträge für alle Unterhaltspflichten →

Dazu kommt das Konto. Die Tabelle schützt den Lohn beim Arbeitgeber; ist das Geld überwiesen, gilt der P-Konto-Freibetrag nach § 899 ZPO. Beides wird oft verwechselt. Der P-Konto-Rechner zeigt, was auf dem Konto bleibt, und der Fristenrechner zur Kontopfändung nennt die Tage, an denen es darauf ankommt.

Pfändung verstehen, Schritt für Schritt

Wie eine Lohnpfändung abläuft

Am Anfang steht ein Titel: ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein vollstreckbarer Vergleich. Mit ihm beantragt der Gläubiger beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Das Gericht hört Sie vorher nicht an. Der Beschluss wird dem Arbeitgeber zugestellt, der hier Drittschuldner heißt, und von diesem Tag an ist die Pfändung nach § 829 Abs. 3 ZPO bewirkt. Sie bekommen den Beschluss ebenfalls zugestellt.

Der Arbeitgeber muss binnen 2 Wochen erklären, ob er die Forderung anerkennt und ob schon andere Pfändungen vorliegen (§ 840 ZPO). Ab dem nächsten Lohn zieht er den pfändbaren Betrag ab und überweist ihn an den Gläubiger, bis die Forderung mit Zinsen und Kosten bezahlt ist. Wie lange das dauert, schätzt der Rechner unter Lohnpfändung; die Pflichten des Betriebs stehen unter Lohnpfändung beim Arbeitgeber.

Welches Netto zählt

Gerechnet wird mit dem Nettolohn nach § 850e ZPO: Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung. Bestimmte Bezüge sind vorher herauszunehmen, weil § 850a ZPO sie schützt: die Hälfte der Vergütung für Überstunden, übliches Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen und Zulagen für Schmutz oder Gefahr im üblichen Rahmen, Weihnachtsgeld bis 795 €. Wer privat krankenversichert ist, darf die übliche Prämie wie einen Sozialversicherungsbeitrag abziehen.

Das Ergebnis ist das Netto, mit dem Sie in die Tabelle gehen. Haben Sie zwei Jobs, rechnet jeder Arbeitgeber zunächst für sich; der Gläubiger kann aber beim Gericht beantragen, beide Einkommen zusammenzurechnen, und dann wird mehr pfändbar. Den Unterschied zeigt mehrere Einkommen.

Die Tabelle wird jedes Jahr am 1. Juli angepasst

Die Grenzen folgen dem steuerlichen Grundfreibetrag. Nach § 850c Abs. 4 ZPO steigen sie zum 1. Juli um den Prozentsatz, um den der Grundfreibetrag des § 32a EStG am 1. Januar gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. 2026 waren das gut zwei Prozent: Der Grundfreibetrag stieg von 1.555,00 € auf 1.587,40 € im Monat, der Höchstbetrag von 4.766,99 € auf 4.866,30 €.

Die nächste Tabelle gilt ab dem 1. Juli 2027. Sie ist noch nicht bekannt gemacht, und ihre Höhe hängt davon ab, welchen Grundfreibetrag § 32a EStG für 2027 festlegt. Bis dahin gilt die Tabelle 2026 unverändert. Was sich mit welchem Anstieg ändern würde, rechnen Sie unter Pfändungstabelle 2027 mit Ihrer eigenen Annahme nach.

Das P-Konto in drei Sätzen

Jede Person darf ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen lassen, auch wenn es im Minus steht; die Bank muss das auf Verlangen tun (§ 850k ZPO). Auf einem P-Konto bleiben jeden Monat 1.590 € pfändungsfrei, egal ob das Geld aus Lohn, Rente oder Sozialleistungen stammt. Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, bleibt bis zu drei Folgemonate geschützt.

Mehr Schutz gibt es nur mit Nachweis: Für Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Leistungen stellt die Familienkasse, der Arbeitgeber oder eine anerkannte Stelle eine Bescheinigung aus, und die Bank erhöht den Freibetrag ab dem zweiten Geschäftstag nach der Vorlage. Den Betrag rechnen Sie unter P-Konto-Freibetrag 2026 aus, die Termine unter P-Konto einrichten.

Was nie gepfändet werden darf

Einige Einnahmen sind ganz geschützt. Dazu gehören Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (§ 42 Abs. 4 SGB II), Wohngeld, Leistungen für den Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens und die Blindenzulage. Elterngeld ist bis 300 € im Monat geschützt. Kindergeld erreicht nur ein Kind, das Unterhalt fordert.

Andere Einnahmen werden wie Lohn behandelt: Renten, Arbeitslosengeld I und Krankengeld fallen unter die Tabelle (§ 54 Abs. 4 SGB I). Den Überblick mit einem Schnelltest pro Einnahme gibt unpfändbare Einnahmen; für Renten gibt es einen eigenen Rechner zur Rentenpfändung.

Wenn ein Unterhaltsgläubiger pfändet

Pfändet ein Kind oder ein früherer Ehegatte wegen gesetzlichen Unterhalts, gilt die Tabelle nicht. Nach § 850d ZPO darf das Gericht tiefer greifen und belässt Ihnen nur, was Sie für den eigenen notwendigen Unterhalt und für vorrangige oder gleichrangige Unterhaltsberechtigte brauchen. Mehr als nach der Tabelle darf Ihnen dabei nicht bleiben.

Den belassenen Betrag nennt der Pfändungsbeschluss; es gibt keine Tabelle dafür, und eine seriöse Seite rechnet ihn nicht für Sie aus. Der Rechner unter Unterhaltspfändung nimmt den Betrag aus Ihrem Beschluss und zeigt, was der Arbeitgeber abführt und wo die Obergrenze liegt.

Wie wir arbeiten

Diese Seite gibt die Zahl, ohne nach Name, Telefonnummer oder E-Mail zu fragen, und verweist auf keinen Dienstleister. Jede Zahl stammt aus einer Datei mit den Werten der Bekanntmachungen und der Gesetze, mit Datum der Prüfung; im Text steht keine Zahl, die nicht aus dieser Datei oder aus dem Rechner kommt. Geprüft haben wir zuletzt am 28. Oktober 2026.

Herausgeber ist Radif Partners, kein Gericht und keine Beratungsstelle. Der Rechner ersetzt nicht den Beschluss, der in Ihrem Fall gilt, und keine Rechtsberatung. Wie wir rechnen und was wir bewusst nicht berechnen, beschreibt die Seite Rechenweg; wer wir sind, steht unter Über uns.

Alle Rechner nach Thema

Lohnpfändung

  1. LohnpfändungAblauf vom Beschluss bis zur letzten Rate, mit Dauer
  2. Pflichten des ArbeitgebersDrittschuldnererklärung, Frist und Berechnung
  3. Weihnachtsgeld und ÜberstundenWas § 850a bei Sonderzahlungen schützt
  4. UnterhaltspflichtenWer bei der Pfändung als Person zählt
  5. UnterhaltspfändungPfändung wegen Unterhalts nach § 850d ZPO
  6. Mehrere EinkommenZweitjob, Minijob, Rente: wann zusammengerechnet wird
  7. SelbstständigeHonorare, Werklohn und § 850i ZPO
  8. Freibetrag erhöhenAntrag nach § 850f ZPO: wann Ihnen mehr bleibt

P-Konto und Kontopfändung

  1. P-Konto 2026Was ein Pfändungsschutzkonto schützt und welche Regeln für Bank und Kunde gelten
  2. P-Konto-Freibetrag 2026Die Beträge ab 1. Juli 2026 neben denen des Vorjahres, nach Personen und Kindern
  3. P-Konto einrichtenUmwandlung verlangen, vierter Geschäftstag, Rückwirkung binnen eines Monats
  4. P-Konto-BescheinigungWer den Nachweis ausstellt, was darin steht und ab wann die Bank ihn beachtet
  5. Übertrag auf dem P-KontoWas vom Freibetrag übrig bleibt, wandert drei Monate mit
  6. KontopfändungWas die Pfändung erfasst, welche Fristen laufen und wie der Schutz noch greift
  7. Nachzahlung auf dem P-KontoVerspätet gezahlte Leistungen und Löhne: bis 500 Euro frei, darüber Monat für Monat

Was geschützt ist

  1. Unpfändbare EinnahmenWelche Bezüge ganz, teilweise oder nur ausnahmsweise geschützt sind
  2. Kindergeld und PfändungWer an das Kindergeld herankommt und wie es auf dem P-Konto zählt
  3. Rente und PfändungGesetzliche Rente, Pension, Betriebsrente: wie viel bleibt und was auf dem Konto gilt
  4. Sozialleistungen und PfändungGrundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, einmalige Hilfen: was geschützt ist

Häufige Fragen

Werden meine Angaben im Pfändungsrechner gespeichert oder gesendet?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihr Netto, Ihre Unterhaltspflichten und alle anderen Eingaben verlassen Ihr Gerät nicht, es gibt kein Konto und kein Formular. Den Link mit Ihren Werten erzeugt der Browser erst, wenn Sie etwas eingeben, und nur Sie können ihn teilen. Sie können die Seite laden und danach offline weiterrechnen.

Ab welchem Nettolohn wird 2026 gepfändet?

Ohne Unterhaltspflicht beginnt die Pfändung bei 1.590 € netto im Monat; darunter bleibt der ganze Lohn. Mit einer unterhaltsberechtigten Person liegt die Grenze bei 2.190 €, mit zwei bei 2.520 €. Diese Werte gelten seit dem 1. Juli 2026. Für Lohnzeiträume vor diesem Tag gilt noch die Tabelle 2025 mit niedrigeren Grenzen.

Wer zählt als unterhaltsberechtigte Person?

Jede Person, der Sie aufgrund gesetzlicher Pflicht Unterhalt leisten: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, auch der frühere, Kinder und in Ausnahmefällen Eltern oder ein Elternteil nach § 1615l BGB. Entscheidend ist, dass Sie tatsächlich zahlen oder Naturalunterhalt im Haushalt gewähren. Ein Partner ohne Trauschein zählt nicht. Hat die Person eigenes Einkommen, kann das Gericht sie auf Antrag ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen.

Gilt die Pfändungstabelle auch für mein Bankkonto?

Nicht direkt. Auf dem Konto schützt das Pfändungsschutzkonto: ein fester Sockel von 1.590 € im Monat, unabhängig davon, woher das Geld kommt. Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen erhöhen den Betrag, wenn Sie der Bank eine Bescheinigung vorlegen. Ohne P-Konto ist Guthaben nicht geschützt; umwandeln können Sie jedes Girokonto bei Ihrer Bank.

Muss ich der Erhöhung zum 1. Juli selbst nachgehen?

Beim Lohn nicht: Der Arbeitgeber wendet die neue Tabelle ab dem ersten Lohnzeitraum nach dem Stichtag von selbst an, weil der Beschluss auf die jeweils gültige Tabelle verweist. Auf dem P-Konto passt die Bank den Sockel ebenfalls von selbst an. Prüfen sollten Sie, ob eine Bescheinigung über Erhöhungsbeträge noch die richtigen Personen und Leistungen nennt.

Kann ich verlangen, dass mir mehr bleibt als nach der Tabelle?

Ja, beim Vollstreckungsgericht nach § 850f Abs. 1 ZPO. Sie müssen nachweisen, dass der unpfändbare Betrag Ihren notwendigen Lebensunterhalt nach den Regeln des Sozialrechts nicht deckt, oder besondere Bedürfnisse aus persönlichen oder beruflichen Gründen haben, etwa wegen einer Krankheit oder hoher Fahrtkosten. Das Gericht wägt dabei auch die Belange des Gläubigers ab.

Ist das Kindergeld vor einer Pfändung sicher?

Gegen gewöhnliche Gläubiger ja. Kindergeld darf nur wegen des gesetzlichen Unterhalts eines Kindes gepfändet werden, für das es gezahlt wird (§ 76 EStG). Auf dem P-Konto erhöht es den Freibetrag um 259 € je Kind, sobald die Bank eine Bescheinigung der Familienkasse oder einer anderen berechtigten Stelle hat.

Gesetze und Bekanntmachungen zu dieser Seite

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