P-Konto-Freibetrag 2026: Ihre Summe neben dem Vorjahr
Unterhaltspflichten und Kinder mit Kindergeld wählen: Der Rechner nennt Ihren Freibetrag ab 1. Juli 2026, den Wert bis zum 30. Juni und die Tabelle für alle Haushaltsgrößen.
P-Konto-Freibetrag ab 1. Juli 2026
1.590 €
Bis 30. Juni 2026 waren es 1.560 €.
| Sockel 2026 / 2025 | 1.590 € / 1.560 € |
| Aufstockung Personen | 0 € |
| Kindergeld | 0 € |
Ohne Kindergeld und sonstige Leistungen; diese kommen hinzu.
| Unterhaltspflichten | ab 1.7.2026 | 1.7.2025 bis 30.6.2026 |
|---|---|---|
| 0 | 1.590 € | 1.560 € |
| 1 | 2.187,42 € | 2.145,23 € |
| 2 | 2.520,25 € | 2.471,27 € |
| 3 | 2.853,08 € | 2.797,31 € |
| 4 | 3.185,91 € | 3.123,35 € |
| 5 und mehr | 3.518,74 € | 3.449,39 € |
Erstellt von Radif Partners · Rechenweg · Tabelle 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und ZPO geprüft am 28. Oktober 2026
Der P-Konto-Freibetrag 2026 beginnt beim Sockel von 1.590 € im Monat, gültig seit dem 1. Juli 2026; bis zum 30. Juni 2026 lag er bei 1.560 €. Diesen Grundschutz rechnet die Bank ohne Unterlagen an. Alles Weitere verlangt einen Nachweis nach § 903 ZPO. Für die erste Person, der Sie gesetzlich Unterhalt leisten, steigt der Freibetrag auf 2.187,42 € (Vorjahr 2.145,23 €), mit zwei Personen auf 2.520,25 €, mit drei auf 2.853,08 €. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, kommen 259 € hinzu, solange nicht dieses Kind wegen seines Unterhalts pfändet. Ein Paar mit zwei Kindern, die Unterhalt bekommen und für die Kindergeld fließt, kommt so auf 3.038,25 €. Die Aufstockung für Personen ist nicht auf Zehner gerundet; sie entspricht genau den Beträgen aus § 850c Abs. 2 ZPO in der Fassung der Bekanntmachung 2026. Wer gar keinen Nachweis vorlegt, behält nur den Sockel, auch mit großer Familie.
Alle Beträge 2026 und 2025 auf einen Blick
Die Tabelle unten führt den monatlichen Freibetrag für keine bis fünf Unterhaltspflichten auf, einmal ab dem 1. Juli 2026 und einmal für die zwölf Monate davor. Kindergeld ist darin noch nicht enthalten, es wird je Kind addiert. Die rechte Spalte zeigt, um wie viel der Schutz zum Stichtag gewachsen ist. Grundlage sind die Werte der Bekanntmachung 2026 und der Bekanntmachung 2025.
| Unterhaltspflichten | ab 1.7.2026 | 1.7.2025 bis 30.6.2026 | Zuwachs |
|---|---|---|---|
| 0 | 1.590,00 € | 1.560,00 € | 30,00 € |
| 1 | 2.187,42 € | 2.145,23 € | 42,19 € |
| 2 | 2.520,25 € | 2.471,27 € | 48,98 € |
| 3 | 2.853,08 € | 2.797,31 € | 55,77 € |
| 4 | 3.185,91 € | 3.123,35 € | 62,56 € |
| 5 und mehr | 3.518,74 € | 3.449,39 € | 69,35 € |
Ab der sechsten Person steigt nichts mehr; das folgt aus § 902 Satz 1 Nr. 1 ZPO, der auf die Erhöhungsbeträge des § 850c Abs. 2 ZPO verweist, und diese enden bei der fünften Person. Die Stufen sind ungleich: Die erste Person bringt 597,42 €, jede weitere 332,83 €. Wer also vom Single zum Elternteil mit einem Kind wird, gewinnt deutlich mehr Schutz als jemand, der vom dritten zum vierten Kind kommt.
Kindergeld kommt obendrauf
Kindergeld wird nicht über die Personenzahl erfasst, sondern als eigener Erhöhungsbetrag nach § 902 Satz 1 Nr. 5 ZPO. Nach § 66 EStG beträgt es 259 € im Monat je Kind. Ein Elternteil mit zwei Kindern, das ihnen Unterhalt leistet und das Kindergeld bezieht, nutzt beide Bausteine: zwei Unterhaltspflichten und zweimal Kindergeld. Geht das Kindergeld auf Ihr Konto, ohne dass Sie den Kindern unterhaltspflichtig sind, zählt nur das Kindergeld selbst; mit zwei Kindern sind das 2.108 € im Monat. Mehr zu den Sonderfällen rund ums Kindergeld steht unter Kindergeld und Pfändung.
Geschützt auf dem P-Konto im Monat
Geschützt auf dem P-Konto im Monat
3.038,25 €
| Sockelbetrag (§ 899 Abs. 1) | 1.590 € |
| Unterhaltspflichten (§ 902 Nr. 1) | 930,25 € |
| Kindergeld (§ 902 Nr. 5) | 518 € |
| Weitere Leistungen | 0 € |
Was die Bank von allein beachtet und was nur mit Nachweis
Ohne Ihr Zutun schützt die Bank genau einen Betrag: den Sockel von 1.590 €. Er gilt ab dem ersten Tag, an dem das Konto als P-Konto läuft, und richtet sich nach § 899 Abs. 1 ZPO. Für alles, was darüber liegt, sieht § 903 ZPO eine Bescheinigung vor. Bis Sie diese vorlegen, darf die Bank aus dem höheren Guthaben mit befreiender Wirkung an den Gläubiger zahlen. Das Geld ist dann weg, auch wenn Ihnen die Erhöhung eigentlich zustand.
Ausstellen dürfen den Nachweis die Familienkasse, ein Sozialleistungsträger, Ihr Arbeitgeber oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle im Sinne des § 305 InsO. Die Bank beachtet ihn ab dem zweiten Geschäftstag nach der Vorlage. Wie der Ablauf genau aussieht, erklärt die Seite P-Konto-Bescheinigung.
Weitere Erhöhungen sind seltener, aber möglich: einmalige Sozialleistungen, Geld für einen Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens, Leistungen der Stiftung „Mutter und Kind“ und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, soweit sie über dem Sockel liegen. Im Rechner tragen Sie diese unter den erweiterten Angaben ein. Was im laufenden Monat übrig bleibt, nehmen Sie in die nächsten drei Monate mit; das rechnet der Übertrag durch.
Ein Hinweis zur Abgrenzung: Der Freibetrag auf dem Konto ist nicht derselbe wie der unpfändbare Lohn. Beim Arbeitgeber gilt die Pfändungstabelle mit ihren Quoten, auf dem Konto nur die festen Beträge dieser Seite. Den Vergleich für Ihr Netto bietet Pfändungsfreibetrag 2026.