Pfändungstabelle 2025: die Vorgängertabelle im Vergleich

Für Abrechnungen bis Juni 2026 und für Nachprüfungen brauchen Sie noch die alte Tabelle. Der Vergleich zeigt, wie viel Ihnen seit dem Wechsel mehr bleibt.

Ehegatte, Kinder, Eltern, denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten

Seit 1. Juli 2026 bleibt Ihnen mehr

+22,68 €

Unterschied beim unpfändbaren Betrag zwischen beiden Tabellen.

Pfändbar bis 30. Juni 2026451,50 €
Pfändbar ab 1. Juli 2026428,82 €
Freibetrag 2025 / 20261.555 € / 1.587,40 €
Mehr im Jahr (12 Monate)272 €

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025, BGBl. 2025 I Nr. 110, gültig 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Rechenweg · Tabelle 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und ZPO geprüft am 28. Oktober 2026

Die Pfändungstabelle 2025 stammt aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 2. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 110) und galt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026. Unpfändbar waren 1.555 € im Monat, für die erste unterhaltsberechtigte Person kamen 585,23 € hinzu, für jede weitere bis zur fünften 326,04 €. Ohne Unterhaltspflicht begann die Pfändung bei 1.560 € netto, voll pfändbar war alles über 4.766,99 €. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Tabelle 2026 mit höheren Beträgen. Für dasselbe Netto ist dadurch weniger pfändbar: Bei 2.300 € und einer Person sank der pfändbare Betrag von 79,89 € auf 57,59 €. Welche Tabelle Ihr Arbeitgeber anwendet, hängt vom Lohnzeitraum ab: Lohn für Zeiträume bis Ende Juni 2026 wird nach der Tabelle 2025 berechnet, Lohn ab Juli nach der neuen.

Die Eckwerte der Tabelle 2025

Die Bekanntmachung 2025 hob alle Beträge des § 850c ZPO zum 1. Juli 2025 an. Die Rechenregeln blieben dieselben wie heute: ein Grundfreibetrag, Zuschläge für bis zu fünf Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt leisten, sieben Zehntel bis ein Zehntel Pfändungsquote über dem Freibetrag und ein Höchstbetrag, über dem alles an den Gläubiger geht. Neu waren nur die Zahlen.

Beträge der Tabelle 2025, gültig vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026
BetragMonatWocheTag
Grundfreibetrag1.555 €357,87 €71,57 €
Erste Person585,23 €134,69 €26,94 €
Zweite bis fünfte Person, je326,04 €75,04 €15,01 €
Höchstbetrag4.766,99 €1.097,05 €219,42 €

Daraus folgte die Freigrenze: Ohne Unterhaltspflicht war ab 1.560 € netto etwas pfändbar, mit einer Person ab 2.150 €, mit zwei ab 2.470 €. In der ersten pfändbaren Zeile waren es nur wenige Euro, bei 1.575 € etwa 10,50 €. Das Weihnachtsgeld war bis 780 € geschützt, der Sockel auf dem P-Konto lag bei 1.560 €.

Für Wochen- und Tageslöhne gab es eigene Teiltabellen mit kleineren Stufen. Ohne Unterhaltspflicht begann die Pfändung bei 360 € in der Woche und bei 72 € am Tag. Heute liegen diese Schwellen bei 367,50 € und 73,50 €. Wer im Sommer 2026 von wöchentlicher auf monatliche Zahlung umgestellt wurde, braucht für jeden Zeitraum die passende Tabelle und die passende Teiltabelle: Eine Arbeitswoche im Juni bleibt eine Woche der Tabelle 2025.

Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat

Mit der Bekanntmachung 2026 stieg der Grundfreibetrag auf 1.587,40 €, die Erhöhung für die erste Person auf 597,42 € und der Höchstbetrag auf 4.866,30 €. Für Sie zählt das Ergebnis in Ihrer Zeile. Weil der Freibetrag gestiegen ist, bleibt bei gleichem Netto in jeder Spalte ein etwas größerer Teil geschützt. Die folgende Übersicht stellt beide Tabellen für einige typische Nettolöhne gegenüber.

Pfändbarer Betrag nach alter und neuer Tabelle
Netto im Monatkeine Person 2025keine Person 2026eine Person 2025eine Person 2026
1.700 €101,50 €78,82 €0 €0 €
2.100 €381,50 €358,82 €0 €0 €
2.600 €731,50 €708,82 €229,89 €207,59 €
3.100 €1.081,50 €1.058,82 €479,89 €457,59 €
3.600 €1.431,50 €1.408,82 €729,89 €707,59 €
4.400 €1.991,50 €1.968,82 €1.129,89 €1.107,59 €

Bei niedrigen Löhnen wirkt die Änderung besonders deutlich: Wer knapp über der alten Freigrenze lag, rutschte teils ganz aus der Pfändung heraus. Bei hohen Löhnen fällt die Ersparnis prozentual kleiner aus, dafür kommt der höhere Höchstbetrag hinzu. Mit dem Rechner oben sehen Sie den Unterschied für Ihr eigenes Netto als Monats- und als Jahresbetrag.

Wann Sie die alte Tabelle noch brauchen

Vor allem in drei Fällen. Erstens die Abrechnung für Juni 2026, wenn sie erst im Juli ankommt: Sie muss noch nach der Tabelle 2025 berechnet sein. Zweitens die Kontrolle älterer Abrechnungen, wenn Sie prüfen wollen, ob in einem Monat zu viel einbehalten wurde. Drittens eine Lohnzahlung, die einen Zeitraum vor dem Wechsel betrifft. Für Nachzahlungen auf dem Konto gelten eigene Regeln, siehe Nachzahlung auf dem P-Konto.

Geben Sie im Hauptrechner unter „Tabelle“ das Jahr 2025 an, rechnet er mit den alten Werten. Für die laufenden Monate nutzen Sie die Pfändungstabelle 2026. Was ab Juli 2027 kommt, steht unter Pfändungstabelle 2027.

Pfändbarer Betrag monatlich

Pfändbarer Betrag monatlich

346,50 €

Bleibt Ihnen (unpfändbar)1.703,50 €
Geht an den Gläubiger346,50 €
Zeile der amtlichen Tabelle2.050 € – 2.059,99 €
Grundfreibetrag mit Unterhaltspflichten1.555 €
Alte Abrechnung mit der Tabelle 2025 nachrechnen →

Ihr Arbeitgeber musste beim Wechsel nichts beantragen. Prüfen Sie aber die erste Abrechnung für Juli 2026: Ist der einbehaltene Betrag bei gleichem Netto nicht gesunken, lohnt ein Blick in die Berechnung. Welche Pflichten der Arbeitgeber dabei hat, erklärt Lohnpfändung beim Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Welche Tabelle gilt für den Juni-Lohn, der erst im Juli 2026 ausgezahlt wird?

Die Tabellen sind nach dem Zeitraum gebaut, für den der Lohn gezahlt wird; § 850c Abs. 1 ZPO knüpft an diesen Zeitraum an. Der Lohn für Juni 2026 gehört deshalb zur Tabelle 2025, auch wenn das Geld erst Anfang Juli fließt. Der Lohn für Juli 2026 wird nach der neuen Tabelle berechnet. Unser Rechner ordnet den 30. Juni 2026 der Tabelle 2025 und den 1. Juli 2026 der Tabelle 2026 zu.

Wie hoch war der Höchstbetrag in der Tabelle 2025?

Monatlich lag er bei 4.766,99 €, wöchentlich bei 1.097,05 € und täglich bei 219,42 €. Der Teil des Nettos darüber war ohne jede Rechnung voll pfändbar. Seit Juli 2026 liegt die Monatsgrenze bei 4.866,30 €. Wer sehr gut verdient, behält dadurch etwas mehr, weil ein größerer Teil seines Lohns in die gequotelte Berechnung fällt.

Wie viele Zeilen hatte die Monatstabelle 2025?

Die amtliche Monatstabelle 2025 hatte 322 Zeilen, die Wochen- und Tagestabelle je 296. Die Tabelle 2026 ist mit 329 Monatszeilen etwas länger, weil der Höchstbetrag gestiegen ist und die Zeilen weiter in 10-Euro-Schritten laufen. Wir haben alle Zeilen beider Jahre aus dem Bundesgesetzblatt eingelesen und mit dem Rechenweg verglichen.

Muss ein laufender Pfändungsbeschluss wegen der neuen Tabelle geändert werden?

Nein. Der Beschluss nennt in der Regel keine festen Eurobeträge, sondern verweist auf die Tabelle; das reicht nach § 850c Abs. 5 Satz 3 ZPO. Mit dem Wechsel zum Juli 2026 gilt der Verweis automatisch für die neuen Zahlen. Anders liegt es, wenn das Gericht im Beschluss selbst einen Betrag beziffert hat, etwa bei einer Pfändung wegen Unterhalts.

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