P-Konto 2026: So schützt das Pfändungsschutzkonto Ihr Guthaben
Personen, Kinder und Leistungen eintragen: Der Rechner zeigt den Betrag, den Ihr Pfändungsschutzkonto jeden Monat vor dem Gläubiger bewahrt, und welchen Teil die Bank ohne Nachweis beachtet.
Geschützt auf dem P-Konto im Monat
1.590 €
Diesen Sockelbetrag schützt die Bank automatisch.
| Sockelbetrag (§ 899 Abs. 1) | 1.590 € |
| Unterhaltspflichten (§ 902 Nr. 1) | 0 € |
| Kindergeld (§ 902 Nr. 5) | 0 € |
| Weitere Leistungen | 0 € |
Kindergeld 259 € je Kind (§ 66 EStG). Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Erstellt von Radif Partners · Rechenweg · Tabelle 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und ZPO geprüft am 28. Oktober 2026
Ein P-Konto, ausgeschrieben Pfändungsschutzkonto, ist Ihr gewöhnliches Girokonto, das die Bank auf Ihr Verlangen mit Pfändungsschutz führt (§ 850k ZPO). Den Anspruch hat jede natürliche Person, jederzeit und auch dann, wenn das Konto im Minus steht; danach läuft es nur noch auf Guthabenbasis. Pfändet ein Gläubiger das Guthaben, dürfen Sie seit dem 1. Juli 2026 bis zum Ende jedes Kalendermonats über 1.590 € verfügen, vorher waren es 1.560 €. Diese Summe ergibt sich aus dem monatlichen Grundfreibetrag von 1.587,40 €, aufgerundet auf volle zehn Euro (§ 899 Abs. 1 ZPO), und die Bank beachtet sie ohne jeden Beleg. Wer Unterhalt leistet, Kindergeld bezieht oder bestimmte Sozialleistungen erhält, bekommt einen höheren Betrag (§ 902 ZPO). Ein Beispiel: mit einem Kind, dem Sie Unterhalt leisten und für das Kindergeld kommt, sind 2.446,42 € im Monat geschützt. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto unterhalten. Steht das Konto beim Umwandeln im Soll, darf die Bank geschützte Gutschriften nicht mit dem Minus verrechnen (§ 901 ZPO).
Was das P-Konto schützt und was nicht
Das P-Konto ist kein eigenes Produkt, sondern eine Betriebsart Ihres Zahlungskontos. Solange niemand pfändet, merken Sie im Alltag wenig davon. Erst wenn ein Gläubiger mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf das Guthaben zugreift, greift der Schutz: Bis zum Ende des Kalendermonats bleibt ein fester Betrag von der Pfändung unberührt, und über diesen Betrag verfügen Sie wie gewohnt.
Wie hoch der Betrag ist, steht nicht in einer eigenen Tabelle. § 899 Abs. 1 ZPO nimmt den monatlichen Grundfreibetrag der Lohnpfändung und rundet ihn auf den nächsten vollen Zehner auf. Aus 1.587,40 € werden so 1.590 €; in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 waren es 1.560 €. Woher das Geld stammt, spielt keine Rolle: Lohn, Rente, Arbeitslosengeld oder ein Geschenk der Eltern sind auf dem Konto gleich geschützt. Die Pfändungstabelle selbst gilt dagegen beim Arbeitgeber, bevor das Geld überwiesen wird; Einzelheiten dazu bietet die Pfändungstabelle 2026.
Nicht ausgegebenes Geld verfällt nicht sofort. Was Sie in einem Monat vom geschützten Betrag nicht verbrauchen, bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt. Wie das gerechnet wird, zeigt der Übertrag auf dem P-Konto.
| Baustein | Betrag im Monat | Grundlage |
|---|---|---|
| Sockelbetrag | 1.590 € | § 899 Abs. 1 |
| erste unterhaltsberechtigte Person | 597,42 € | § 902 Satz 1 Nr. 1 |
| zweite bis fünfte Person, je | 332,83 € | § 902 Satz 1 Nr. 1 |
| Kindergeld je Kind | 259 € | § 902 Satz 1 Nr. 5 |
Mehr als der Sockel: die Erhöhungsbeträge
Der Sockel reicht für eine Person ohne Familie. Für alle anderen Lagen zählt § 902 ZPO sechs Gruppen von Erhöhungsbeträgen auf. Die wichtigste ist der Unterhalt: Für die erste Person, der Sie aufgrund gesetzlicher Pflicht Unterhalt gewähren, kommen 597,42 € hinzu, für jede weitere bis zur fünften ein kleinerer Betrag. Kindergeld und andere gesetzliche Leistungen für Kinder sind ebenfalls frei, solange nicht gerade das Kind selbst wegen seines Unterhalts pfändet. Daneben stehen einmalige Sozialleistungen, Leistungen für einen gesundheitlich bedingten Mehraufwand, Geld der Stiftung „Mutter und Kind“ sowie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, soweit sie den Sockel übersteigen.
Diese Beträge kennt die Bank nicht von allein. Sie darf aus ihnen an den Gläubiger zahlen, bis Sie ihr eine Bescheinigung vorlegen. Wer sie ausstellt und ab wann sie wirkt, steht unter P-Konto-Bescheinigung; die fertigen Summen für jede Familiengröße finden Sie unter P-Konto-Freibetrag 2026.
P-Konto-Freibetrag ab 1. Juli 2026
P-Konto-Freibetrag ab 1. Juli 2026
2.446,42 €
| Sockel 2026 / 2025 | 1.590 € / 1.560 € |
| Aufstockung Personen | 597,42 € |
| Kindergeld | 259 € |
Spielregeln für Kunde und Bank
Das Recht auf ein P-Konto steht jeder natürlichen Person zu, Firmen und Vereine sind ausgenommen. Verlangen können Sie es jederzeit, auch bei einem Konto im Soll (§ 850k ZPO). Im Gegenzug gelten zwei Bedingungen: Das Konto wird nur noch auf Guthabenbasis geführt, und Sie versichern der Bank, dass Sie kein weiteres Pfändungsschutzkonto haben. Wer diese Versicherung bricht, riskiert, dass ein Gläubiger beim Gericht durchsetzt, dass nur ein Konto seiner Wahl geschützt bleibt.
Ein Minus auf dem Konto darf den Schutz nicht aufzehren. Ab dem Moment, in dem Sie die Umwandlung verlangen, darf die Bank ihre eigenen Forderungen nicht mit Gutschriften verrechnen, die auf dem P-Konto geschützt wären. Ist bereits gepfändet, gilt dieses Verbot schon ab dem Tag, an dem die Bank von der Pfändung erfährt, aber nur, wenn Sie danach rechtzeitig umwandeln. Wie die Fristen dann laufen, erklärt P-Konto einrichten.
Ein Gemeinschaftskonto, etwa mit dem Ehepartner, kann selbst kein P-Konto sein. § 850l ZPO hilft hier mit einer Sperrfrist von einem Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses: In dieser Zeit können Sie Ihren Kopfanteil am Guthaben auf ein Konto übertragen lassen, das bei derselben Bank allein auf Ihren Namen läuft, und dieses als P-Konto führen lassen. Die Mitinhaber oder den Gläubiger müssen Sie dafür nicht fragen. Was nach einer Pfändung sonst geschieht, beschreibt Kontopfändung.