Über Pfändrechner
Radif Partners ist ein unabhängiger Herausgeber. Für den Pfändungsrechner liest es die §§ 850 bis 850k und 899 bis 907 der Zivilprozessordnung, § 54 SGB I, § 76 EStG und die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachungen 2025 und 2026 im Bundesgesetzblatt und prüft den eigenen Rechenweg Zeile für Zeile gegen die amtlichen Tabellen. Radif Partners ist kein Gericht, keine Schuldnerberatung und keine Kanzlei und gibt keine Rechtsberatung.
Warum es diese Seite gibt
Wer eine Lohn- oder Kontopfändung erhält, braucht schnell eine Zahl: Wie viel bleibt mir? Die amtliche Tabelle beantwortet das, ist aber ein langes PDF mit Hunderten Zeilen, und viele Angebote dazu enden in einem Kontaktformular. Diese Seite will das Gegenteil: dieselbe Tabelle als Rechner, für Monat, Woche und Tag, dazu das P-Konto, die Fristen und die Einkommen, die gar nicht gepfändet werden dürfen. Unser Mehrwert: Der Rechenweg ist gegen alle 1.847 Zeilen der Tabellen 2025 und 2026 geprüft, und jede Antwort nennt den Paragrafen, aus dem sie folgt.
Wer sie herausgibt
Herausgeber ist Radif Partners, ein Unternehmen, das Rechner aus öffentlichen Regeln und Daten baut. Radif Partners ist keine Behörde, kein Gericht, keine Schuldnerberatung und keine Kanzlei. Die Seite ist mit keinem Ministerium, keinem Gläubiger, keinem Inkassounternehmen und keiner Bank verbunden und verwendet keine Logos solcher Stellen. Sie verkauft nichts, vermittelt keine Beratung und enthält keine Affiliate-Links.
Radif Partners
49 rue du Ressort
63000 Clermont-Ferrand, Frankreich / France
contact@pfaendrechner.de
Woher die Zahlen kommen
Die Freibeträge stammen aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 und der Bekanntmachung 2025, die Regeln aus der Zivilprozessordnung, insbesondere § 850c, § 850k und § 899 ZPO, dazu aus § 54 SGB I und § 76 EStG. Wie gerechnet und geprüft wird, steht im Rechenweg; wie wir korrigieren, in den Redaktionsgrundsätzen.
Ihre Daten
Die Rechner arbeiten ausschließlich in Ihrem Browser. Es gibt kein Konto und kein Formular, das Ihre Angaben an uns sendet. Einzelheiten zur Reichweitenmessung stehen in der Datenschutzerklärung.
Was die Seite nicht leistet
Sie ersetzt weder den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss noch eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts und gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was Gericht, Arbeitgeber und Bank im Einzelfall festsetzen.
Schreiben Sie uns
contact@pfaendrechner.de, wenn Ihnen ein falscher Betrag, eine veraltete Tabelle oder eine falsch berechnete Frist auffällt.