Unpfändbare Einnahmen: was ganz oder teilweise geschützt ist

Art der Einnahme wählen: Der Schnelltest sagt, ob sie unpfändbar ist, wie Lohn gepfändet wird, nur ausnahmsweise pfändbar ist oder nur für den Unterhalt eines Kindes zur Verfügung steht.

Kindergeld

Nur für den Unterhalt des Kindes pfändbar

Andere Gläubiger erreichen das Kindergeld nicht (§ 76 EStG, § 54 Abs. 5 SGB I).

Unpfändbar insgesamt4
Wie Lohn pfändbar3

Quellen: §§ 850a, 850b ZPO, § 54 SGB I, § 42 Abs. 4 SGB II, § 76 EStG.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Rechenweg · Tabelle 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und ZPO geprüft am 28. Oktober 2026

Unpfändbar ist eine Einnahme, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich der Pfändung entzieht. Beim Lohn zählt § 850a ZPO acht Gruppen auf, darunter die Hälfte der Vergütung für Überstunden, übliches Urlaubsgeld und übliche Treuegelder, Aufwandsentschädigungen und Gefahren- oder Schmutzzulagen im üblichen Rahmen, Weihnachtsgeld bis 795 €, Geburts- und Heiratsbeihilfen, Studienbeihilfen, Sterbebezüge und die Blindenzulage. Bei Sozialleistungen schützt § 54 Abs. 3 SGB I Elterngeld bis 300 € im Monat, Mutterschaftsgeld in gleichem Rahmen, Wohngeld und Leistungen für einen Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens. Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist nach § 42 Abs. 4 SGB II ganz unpfändbar, Kindergeld erreicht nach § 76 EStG nur ein Kind, das Unterhalt fordert. Daneben gibt es bedingt pfändbare Bezüge nach § 850b ZPO, etwa gesetzliche Unterhaltsrenten, die nur ausnahmsweise wie Lohn gepfändet werden. Ein Beispiel: Von 300 € Überstundenvergütung bleiben 150 € außerhalb der Pfändung. Alle übrigen laufenden Einnahmen werden wie Arbeitseinkommen nach der Tabelle gepfändet.

Geschützte Teile des Lohns nach § 850a ZPO

Bevor der Arbeitgeber in die Pfändungstabelle schaut, nimmt er bestimmte Bezüge aus dem Netto heraus. § 850a ZPO nennt acht Gruppen. Die erste betrifft Überstunden: Die Vergütung für Mehrarbeit ist zur Hälfte unpfändbar. Die zweite umfasst Urlaubsgeld, Zuwendungen zu einem besonderen Betriebsereignis und Treuegelder, soweit sie üblich sind. Die dritte schützt Aufwandsentschädigungen, Auslösungen, Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial sowie Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen, ebenfalls im üblichen Rahmen.

Die vierte Gruppe ist das Weihnachtsgeld, geschützt bis zur Hälfte des aufgerundeten monatlichen Grundfreibetrags, 2026 also bis 795 €. Die fünfte umfasst Geburtsbeihilfen und Beihilfen zur Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, außer der Gläubiger vollstreckt gerade wegen einer Forderung aus diesem Anlass. Es folgen Erziehungsgelder und Studienbeihilfen, Sterbe- und Gnadenbezüge aus einem Arbeitsverhältnis und schließlich die Blindenzulage. Wie sich diese Abzüge auf Ihr pfändbares Netto auswirken, zeigt der Mini-Rechner; Einzelheiten zum Weihnachts- und Urlaubsgeld stehen unter Sonderzahlungen.

Netto für die Pfändungstabelle

Netto für die Pfändungstabelle

2.450 €

Hälfte der Überstundenvergütung− 150 €
Weihnachtsgeld bis 795 €− 0 €
Urlaubsgeld, Spesen, Zulagen− 0 €
Pfändbarer Betrag603,82 €
Pfändbares Netto ohne geschützte Bezüge →

Eine Ausnahme gilt bei Unterhaltsgläubigern. Pfändet ein Kind oder ein früherer Ehegatte wegen gesetzlichen Unterhalts, sind Überstunden, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nach § 850d Abs. 1 ZPO grundsätzlich pfändbar; Ihnen muss aber mindestens die Hälfte des sonst geschützten Betrags bleiben.

Bedingt pfändbar: § 850b ZPO

Eine zweite Gruppe ist zunächst unpfändbar, kann aber im Einzelfall doch erfasst werden. § 850b ZPO nennt Renten wegen einer Verletzung von Körper oder Gesundheit, gesetzliche Unterhaltsrenten, fortlaufende Einkünfte aus Stiftungen oder aufgrund der Fürsorge eines Dritten, Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen zu Unterstützungszwecken und Ansprüche aus einer reinen Todesfall-Lebensversicherung bis 5.400 €. Pfändbar wie Lohn werden sie nur, wenn andere Vollstreckung nicht zum Ziel führt und die Pfändung der Billigkeit entspricht. Vor dieser Entscheidung soll das Vollstreckungsgericht die Beteiligten anhören (§ 850b Abs. 3 ZPO). Sie haben also Gelegenheit, Ihre Lage darzulegen, bevor ein solcher Bezug angetastet wird.

Sozialleistungen, Kindergeld und das Konto

Für Sozialleistungen gilt § 54 SGB I. Dienst- und Sachleistungen sind nie pfändbar. Unpfändbar sind außerdem Elterngeld bis zu den anrechnungsfreien Beträgen des § 10 BEEG, bis zu 300 € im Monat, Mutterschaftsgeld in demselben Rahmen, sofern es nicht aus einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit stammt, Wohngeld außer bei Forderungen nach §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes und Geld für einen Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens. Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld nach dem SGB II kann nach § 42 Abs. 4 SGB II weder abgetreten noch gepfändet werden. Kindergeld steht nur einem Kind offen, das wegen seines gesetzlichen Unterhalts pfändet; mehr dazu unter Kindergeld und Pfändung.

Alle anderen laufenden Geldleistungen, etwa Renten, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, werden wie Arbeitseinkommen gepfändet. Unpfändbar heißt außerdem nicht automatisch geschützt auf dem Konto: Ist das Geld überwiesen, zählt es zum Guthaben, und dort greifen die Regeln des P-Kontos mit Sockel und Erhöhungsbeträgen. Wie das abläuft, beschreibt Kontopfändung; die Leistungen des Sozialrechts im Einzelnen stehen unter Sozialleistungen und Pfändung.

Häufige Fragen

Wie viel Weihnachtsgeld ist 2026 unpfändbar?

Bis 795 €. Nach § 850a Nr. 4 ZPO ist Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Betrags geschützt, der sich ergibt, wenn man den monatlichen Grundfreibetrag auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufrundet. Der Rest zählt zum pfändbaren Arbeitseinkommen und läuft durch die Tabelle. Gegenüber einem Unterhaltsgläubiger muss Ihnen nur mindestens die Hälfte des geschützten Betrags bleiben.

Ist Elterngeld vor einer Pfändung sicher?

Bis 300 € im Monat ja. § 54 Abs. 3 Nr. 1 SGB I erklärt Elterngeld bis zur Höhe der anrechnungsfreien Beträge nach § 10 BEEG für unpfändbar, und § 10 Abs. 1 BEEG nennt dafür bis zu 300 €. Was Sie mehr bekommen, ist eine laufende Sozialleistung und kann nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Vergleichbare Leistungen der Länder sind ebenso geschützt.

Wann darf ein Gläubiger eine gesetzliche Unterhaltsrente doch pfänden?

Nur unter den engen Voraussetzungen des § 850b Abs. 2 ZPO: Die Vollstreckung in Ihr übriges bewegliches Vermögen hat nicht zur vollen Befriedigung geführt oder wird es voraussichtlich nicht, und die Pfändung entspricht nach den Umständen der Billigkeit, etwa nach Art der Forderung und Höhe der Bezüge. Dann gilt die Tabelle wie bei Lohn. Das Gericht soll die Beteiligten vorher anhören.

Kann ein Gläubiger Dienst- und Sachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch pfänden?

Nein. § 54 Abs. 1 SGB I bestimmt, dass Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht gepfändet werden können. Gemeint sind Leistungen, die Sie nicht als Geld bekommen, sondern als Dienst oder als Sache. Geldleistungen behandelt das Gesetz dagegen unterschiedlich: einmalige nur nach Billigkeit, laufende grundsätzlich wie Arbeitseinkommen, einige gar nicht.

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