Pfändbares Einkommen 2026: das richtige Netto finden
Die Tabelle ist nur so genau wie das Netto, das Sie hineingeben. Hier sehen Sie Schritt für Schritt, was abgezogen wird, was draußen bleibt und was hinzugerechnet wird.
Netto für die Pfändungstabelle
2.800 €
Daraus pfändbar: 848,82 €. Ihnen bleiben 2.051,18 € der Auszahlung.
| Hälfte der Überstundenvergütung | − 100 € |
| Weihnachtsgeld bis 795 € | − 0 € |
| Urlaubsgeld, Spesen, Zulagen | − 0 € |
| Pfändbarer Betrag | 848,82 € |
Grundlage: § 850a Nr. 1 bis 4 und § 850e Nr. 1 ZPO. Urlaubsgeld und Zulagen nur, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
Erstellt von Radif Partners · Rechenweg · Tabelle 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und ZPO geprüft am 28. Oktober 2026
Das pfändbare Einkommen ist nicht der Betrag auf Ihrer Lohnabrechnung, sondern ein bereinigtes Netto nach § 850e ZPO. Vom Bruttolohn gehen zuerst die Beträge ab, die der Arbeitgeber aufgrund steuer- und sozialrechtlicher Vorschriften abführen muss: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung. Gleich behandelt werden Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung und zu einer privaten Krankenversicherung, soweit sie im üblichen Rahmen bleiben. Danach fallen die Bezüge heraus, die § 850a ZPO schützt: die Hälfte der Überstundenvergütung, übliches Urlaubsgeld, übliche Aufwandsentschädigungen und Zulagen sowie Weihnachtsgeld bis 795 €. Ein Beispiel: Bei 3.100 € Auszahlung, darin 300 € Überstundenvergütung und 120 € Spesen, zählen für die Tabelle nur 2.830 €. Ohne Unterhaltspflicht sind dann 869,82 € pfändbar statt 1.058,82 €, wenn man fälschlich die volle Auszahlung nimmt. Sachbezüge wie freie Unterkunft werden dagegen zum Geldlohn hinzugerechnet.
Schritt 1: Was überhaupt Arbeitseinkommen ist
§ 850 ZPO fasst den Begriff weit. Dazu gehören Löhne und Gehälter, die Bezüge von Beamten, Ruhegelder und ähnliche fortlaufende Zahlungen nach dem Ausscheiden, Hinterbliebenenbezüge und Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, wenn sie Ihre Erwerbstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen. Auch Entschädigungen für ein Wettbewerbsverbot und Renten aus Versorgungsverträgen zählen dazu. Entscheidend ist der Inhalt, nicht der Name: Ob die Abrechnung von Prämie, Bonus oder Zulage spricht, ändert nichts an der Pfändbarkeit.
Schritt 2: Abzüge nach § 850e Nr. 1
Vom Bruttolohn werden alle Beträge abgezogen, die unmittelbar aufgrund steuer- oder sozialrechtlicher Vorschriften abzuführen sind. Das sind die Lohnsteuer mit Zuschlägen und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. § 850e Nr. 1 ZPO stellt zwei weitere Posten gleich: Beiträge, die Sie nach den Sozialversicherungsgesetzen zur Weiterversicherung zahlen, und Beiträge an eine Ersatzkasse oder private Krankenversicherung, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Freiwillige Sparverträge oder Ratenzahlungen nennt die Vorschrift nicht; sie gehören nicht zu diesen Abzügen.
Schritt 3: Geschützte Lohnteile nach § 850a herausnehmen
Bestimmte Bezüge gehören gar nicht erst in die Rechnung. § 850a ZPO schützt unter anderem die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeitsstunden, zusätzliches Urlaubsgeld, Treuegelder und Zuwendungen zu einem besonderen Betriebsereignis im üblichen Rahmen, Aufwandsentschädigungen, Auslösungen, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen im üblichen Rahmen sowie Weihnachtsgeld bis 795 €. Diese Grenze ist die Hälfte des auf volle 10 Euro aufgerundeten monatlichen Grundfreibetrags. Ganz geschützt sind außerdem Geburts- und Heiratsbeihilfen, Erziehungsgelder, Studienbeihilfen, Sterbebezüge und Blindenzulagen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Auszahlung laut Abrechnung | 3.100 € |
| Hälfte der Überstundenvergütung | -150 € |
| Spesen im üblichen Rahmen | -120 € |
| Netto für die Tabelle | 2.830 € |
| Pfändbar ohne Unterhaltspflicht | 869,82 € |
Das Beispiel zeigt, warum sich die Mühe lohnt. Wer die volle Auszahlung in die Tabelle gibt, käme auf 1.058,82 €. Mit dem bereinigten Netto sind es 869,82 €, also 189 € weniger im Monat. Für einmalige Zahlungen wie das Weihnachtsgeld gibt es eine eigene Seite: Weihnachtsgeld und Überstunden.
Unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes
Unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes
795 €
| Höchstens unpfändbar | 795 € |
| Pfändbar im Monat ohne Weihnachtsgeld | 638,82 € |
| Pfändbar im Monat mit Weihnachtsgeld | 1.058,82 € |
Schritt 4: Sachbezüge hinzurechnen
Bekommen Sie neben Geld auch Naturalleistungen, etwa freie Unterkunft oder Verpflegung, werden beide nach § 850e Nr. 3 zusammengerechnet. Der Wert der Sachleistung deckt dann einen Teil Ihres Freibetrags, und vom Geldlohn darf entsprechend mehr gepfändet werden. Bei 1.800 € Geldlohn und einem angenommenen Sachwert von 400 € wären ohne Unterhaltspflicht 428,82 € vom Geld pfändbar statt 148,82 €. Haben Sie mehrere Arbeitgeber oder neben dem Lohn eine Sozialleistung, lesen Sie mehrere Einkommen.
Erst wenn das Netto feststeht, kommt die Tabelle ins Spiel. Suchen Sie die Zeile, in die der bereinigte Betrag fällt, und die Spalte für die Zahl der Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt leisten. Liegt dieses Netto unter der Freigrenze, ist nichts pfändbar, selbst wenn die Auszahlung darüber liegt. Prüfen Sie jede Abrechnung einzeln: Schwankt Ihr Lohn wegen Überstunden oder Zulagen, ändert sich auch der pfändbare Betrag von Monat zu Monat. Maßgeblich ist nach § 850c Abs. 1 ZPO immer der Zeitraum, für den der Lohn gezahlt wird.