Pfändbares Einkommen 2026: das richtige Netto finden

Die Tabelle ist nur so genau wie das Netto, das Sie hineingeben. Hier sehen Sie Schritt für Schritt, was abgezogen wird, was draußen bleibt und was hinzugerechnet wird.

Ehegatte, Kinder, Eltern, denen Sie tatsächlich Unterhalt leisten

Weitere Angaben

Netto für die Pfändungstabelle

2.800 €

Daraus pfändbar: 848,82 €. Ihnen bleiben 2.051,18 € der Auszahlung.

Hälfte der Überstundenvergütung− 100 €
Weihnachtsgeld bis 795 €− 0 €
Urlaubsgeld, Spesen, Zulagen− 0 €
Pfändbarer Betrag848,82 €

Grundlage: § 850a Nr. 1 bis 4 und § 850e Nr. 1 ZPO. Urlaubsgeld und Zulagen nur, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Rechenweg · Tabelle 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und ZPO geprüft am 28. Oktober 2026

Das pfändbare Einkommen ist nicht der Betrag auf Ihrer Lohnabrechnung, sondern ein bereinigtes Netto nach § 850e ZPO. Vom Bruttolohn gehen zuerst die Beträge ab, die der Arbeitgeber aufgrund steuer- und sozialrechtlicher Vorschriften abführen muss: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung. Gleich behandelt werden Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung und zu einer privaten Krankenversicherung, soweit sie im üblichen Rahmen bleiben. Danach fallen die Bezüge heraus, die § 850a ZPO schützt: die Hälfte der Überstundenvergütung, übliches Urlaubsgeld, übliche Aufwandsentschädigungen und Zulagen sowie Weihnachtsgeld bis 795 €. Ein Beispiel: Bei 3.100 € Auszahlung, darin 300 € Überstundenvergütung und 120 € Spesen, zählen für die Tabelle nur 2.830 €. Ohne Unterhaltspflicht sind dann 869,82 € pfändbar statt 1.058,82 €, wenn man fälschlich die volle Auszahlung nimmt. Sachbezüge wie freie Unterkunft werden dagegen zum Geldlohn hinzugerechnet.

Schritt 1: Was überhaupt Arbeitseinkommen ist

§ 850 ZPO fasst den Begriff weit. Dazu gehören Löhne und Gehälter, die Bezüge von Beamten, Ruhegelder und ähnliche fortlaufende Zahlungen nach dem Ausscheiden, Hinterbliebenenbezüge und Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, wenn sie Ihre Erwerbstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen. Auch Entschädigungen für ein Wettbewerbsverbot und Renten aus Versorgungsverträgen zählen dazu. Entscheidend ist der Inhalt, nicht der Name: Ob die Abrechnung von Prämie, Bonus oder Zulage spricht, ändert nichts an der Pfändbarkeit.

Schritt 2: Abzüge nach § 850e Nr. 1

Vom Bruttolohn werden alle Beträge abgezogen, die unmittelbar aufgrund steuer- oder sozialrechtlicher Vorschriften abzuführen sind. Das sind die Lohnsteuer mit Zuschlägen und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. § 850e Nr. 1 ZPO stellt zwei weitere Posten gleich: Beiträge, die Sie nach den Sozialversicherungsgesetzen zur Weiterversicherung zahlen, und Beiträge an eine Ersatzkasse oder private Krankenversicherung, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Freiwillige Sparverträge oder Ratenzahlungen nennt die Vorschrift nicht; sie gehören nicht zu diesen Abzügen.

Schritt 3: Geschützte Lohnteile nach § 850a herausnehmen

Bestimmte Bezüge gehören gar nicht erst in die Rechnung. § 850a ZPO schützt unter anderem die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeitsstunden, zusätzliches Urlaubsgeld, Treuegelder und Zuwendungen zu einem besonderen Betriebsereignis im üblichen Rahmen, Aufwandsentschädigungen, Auslösungen, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen im üblichen Rahmen sowie Weihnachtsgeld bis 795 €. Diese Grenze ist die Hälfte des auf volle 10 Euro aufgerundeten monatlichen Grundfreibetrags. Ganz geschützt sind außerdem Geburts- und Heiratsbeihilfen, Erziehungsgelder, Studienbeihilfen, Sterbebezüge und Blindenzulagen.

Beispielrechnung vom Auszahlungsbetrag zum pfändbaren Betrag
PostenBetrag
Auszahlung laut Abrechnung3.100 €
Hälfte der Überstundenvergütung-150 €
Spesen im üblichen Rahmen-120 €
Netto für die Tabelle2.830 €
Pfändbar ohne Unterhaltspflicht869,82 €

Das Beispiel zeigt, warum sich die Mühe lohnt. Wer die volle Auszahlung in die Tabelle gibt, käme auf 1.058,82 €. Mit dem bereinigten Netto sind es 869,82 €, also 189 € weniger im Monat. Für einmalige Zahlungen wie das Weihnachtsgeld gibt es eine eigene Seite: Weihnachtsgeld und Überstunden.

Unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes

Unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes

795 €

Höchstens unpfändbar795 €
Pfändbar im Monat ohne Weihnachtsgeld638,82 €
Pfändbar im Monat mit Weihnachtsgeld1.058,82 €
Weihnachtsgeld im Auszahlungsmonat durchrechnen →

Schritt 4: Sachbezüge hinzurechnen

Bekommen Sie neben Geld auch Naturalleistungen, etwa freie Unterkunft oder Verpflegung, werden beide nach § 850e Nr. 3 zusammengerechnet. Der Wert der Sachleistung deckt dann einen Teil Ihres Freibetrags, und vom Geldlohn darf entsprechend mehr gepfändet werden. Bei 1.800 € Geldlohn und einem angenommenen Sachwert von 400 € wären ohne Unterhaltspflicht 428,82 € vom Geld pfändbar statt 148,82 €. Haben Sie mehrere Arbeitgeber oder neben dem Lohn eine Sozialleistung, lesen Sie mehrere Einkommen.

Erst wenn das Netto feststeht, kommt die Tabelle ins Spiel. Suchen Sie die Zeile, in die der bereinigte Betrag fällt, und die Spalte für die Zahl der Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt leisten. Liegt dieses Netto unter der Freigrenze, ist nichts pfändbar, selbst wenn die Auszahlung darüber liegt. Prüfen Sie jede Abrechnung einzeln: Schwankt Ihr Lohn wegen Überstunden oder Zulagen, ändert sich auch der pfändbare Betrag von Monat zu Monat. Maßgeblich ist nach § 850c Abs. 1 ZPO immer der Zeitraum, für den der Lohn gezahlt wird.

Häufige Fragen

Zählt meine private Krankenversicherung als Abzug vom pfändbaren Lohn?

Ja, soweit der Beitrag den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. § 850e Nr. 1 ZPO stellt Beiträge an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung oder an eine Ersatzkasse den gesetzlichen Abzügen gleich, und zwar mit dem Anteil, der auf den Auszahlungszeitraum entfällt. Ein Beitrag, der deutlich über das Übliche hinausgeht, wird nur bis zu dieser Grenze berücksichtigt. Was üblich ist, sagt das Gesetz nicht in Zahlen.

Gehört eine Karenzentschädigung zum pfändbaren Einkommen?

Ja. § 850 Abs. 3 ZPO zählt Bezüge, die ein Arbeitnehmer als Ausgleich für ein Wettbewerbsverbot nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erhält, ausdrücklich zum Arbeitseinkommen. Dasselbe gilt für Renten aus Versicherungsverträgen, die zur Versorgung des Versicherten oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen abgeschlossen wurden. Für beide gilt deshalb die Tabelle mit allen Freibeträgen.

Werden Sachbezüge wie eine Dienstwohnung bei der Pfändung angerechnet?

Ja. Erhalten Sie neben dem Geldlohn Naturalleistungen, werden beide nach § 850e Nr. 3 ZPO zusammengerechnet. Der Geldlohn ist dann insoweit pfändbar, als der unpfändbare Teil des Gesamteinkommens schon durch den Wert der Sachleistung gedeckt ist. Mit einem angenommenen Sachwert von 400 € neben 1.800 € Geldlohn steigt der pfändbare Betrag ohne Unterhaltspflicht von 148,82 € auf 428,82 €.

Spielt es eine Rolle, wie der Arbeitgeber eine Zahlung nennt?

Nein. Nach § 850 Abs. 4 ZPO erfasst die Pfändung alle Vergütungen aus der Arbeits- oder Dienstleistung, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart. Prämien, Provisionen oder Boni zählen deshalb grundsätzlich zum Einkommen. Geschützt ist eine Zahlung nur, wenn sie inhaltlich unter einen Tatbestand des § 850a fällt, etwa als Überstundenvergütung oder als übliche Gefahrenzulage.

Weiter mit

Gesetze und Bekanntmachungen zu dieser Seite

Erstellt von

Herausgeber eines kostenlosen Pfändungsrechners: pfändbarer Betrag nach § 850c ZPO, P-Konto-Freibetrag nach §§ 899 und 902 ZPO, amtliche Tabellen, alles im Browser

Aktualisiert am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Stand 2026, Tabellen und Gesetzestexte geprüft am